und die anwohner bekommen nen strafzettel, wenn sie da parken.
In § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es in Absatz 1 einfach: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […].“ Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn, woraus folgt, dass auf Gehwegen generell nicht gehalten werden darf (Nutzungsverbot für Fahrzeuge), sofern es nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t) erlaubt ist.