facebook? wtf? (10)

argl…

Facebook hat in seine iphone-App nun “Places” integriert – einen Markierdienst für den aktuellen Aufenthaltsort. […] Ortsbezogene Dienste wie “Places” gelten jedoch mit einiger Berechtigung als das “nächste große Ding” – insbesondere, weil der Aufenthaltsort der Freunde eine hochinteressante Information nicht nur für ausgehwillige Personen ist, sondern eben auch für die Besitzer bzw. Betreiber der Örtlichkeiten, an denen sich dann die Nutzer aufhalten und die sie mehr oder weniger direkt bewerben.

Facebook Places auf dem iPhone: Deutschland mit Verspätung

oder auch auf heise: Facebook startet Lokalisierungsdienst

…oder auch netzpolitik.org: Facebook-Places ausschalten

Facebook hat mal wieder einen neuen Service rausgebracht. Und Ihr könnt es schon ahnen: Das bedeutet wieder, dass man die Datenschutzeinstellungen erneut verbessern muss.

Facebook löscht Nordkorea den Account: (via fefe)

“The page in question was removed because it violated our terms of use,” said Kumiko Hidaka, a Facebook spokeswoman by e-mail.

ROFL… und dan noch das: “Personalchefs sollen nicht in sozialen Netzwerken stöbern“.. unsere politiker… immer fuer einen spass zu haben. mit gehobenem finger: “dududu… sollst doch nicht in bewusst veroeffentlichten daten schnueffeln”.

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, untersagt es Arbeitgebern, Bewerberdaten aus sozialen Netzwerken wie Facebook zu holen. […] Damit sollen Personalabteilungen davon abgehalten werden, etwa bei Facebook nach persönlichen Angaben eines Bewerbers zu stöbern. Die Daten in Karrierenetzwerken wie LinkedIn und Xing sind davon ausgenommen, wobei unklar ist, wie soziale Netzwerke definiert werden und wann diese als beruflich genutzt gelten, zumal sich das vermutlich nicht nur von Nutzer zu Nutzer unterscheidet, sondern auch ein Nutzer den gleichen Dienst durchaus beruflich und privat nutzen kann. […] Die Passage zum praktisch ohnehin nicht kontrollierbaren Suchverhalten von Firmen hat jedoch eher symbolischen Charakter: Sanktionen für Arbeitgeber, die zu intensiv nach Bezügen zu Namen von Jobanwärtern im Internet suchen, sieht der Gesetzgeber nicht vor. […] Angemessene und abschreckende Sanktionen oder eine effektive Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten seien nicht vorgesehen.

wer hat die nochmal gewaehlt?

Author: sd

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